Das Total dieser familienrechtlichen Existenzminima beläuft sich auf Fr. 10'101.00 bei einem Gesamteinkommen (inkl. Kinderzulagen) von Fr. 14'639.00 (vgl. vorstehende E. 4.5.2.3). 4.6.4.2. In der zweiten Phase (August 2021 bis Zustellung des Berufungsentscheids) vermindert sich das Gesamteinkommen auf Fr. 13'421.00 (vgl. vorstehende E. 4.5.2.3) sowie bei den Existenzminima die steuerliche Belastung bei den Parteien um je Fr. 100.00, sodass sich die familienrechtlichen Existenzminima insgesamt neu auf Fr. 9'901.00 - 33 - (Kläger und Beklagte neu Fr. 3'804.00 bzw. Fr. 3'931.00; C. und D. unverändert Fr. 1'182.00 bzw. Fr. 984.00) belaufen.