Gesamteinkommen mit Fr. 14'639.00 gut 9 % höher ist als in der Zeit seit August 2022 (Fr. 13'421.00 bis und mit Juli 2022 und Fr. 13'379.00 ab August 2022), ist – unter Berücksichtigung der Progression – eine steuerliche Belastung der Parteien von Fr. 900.00 einzusetzen. Unter Berücksichtigung der nachfolgend festgesetzten Unterhaltsbeiträge (bis zur Zustellung des vorliegenden Berufungsentscheids bei alleiniger Obhut der Beklagten, danach bei alternierender Obhut) sind die Steueranteile der Töchter wie folgt zu veranschlagen.