Hinsichtlich der Wohnnebenkosten hielt die Vorinstanz dafür, im Jahr 2020 seien pro Monat belegte Nebenkosten in Höhe von Fr. 411.55 zu berücksichtigen (Fr. 4'938.75 [Gebäudeversicherung von Fr. 477.05 gemäss Klagebeilage 7, Heizölkosten von Fr. 3'077.30 gemäss Klagebeilage 8 sowie den Kosten für Strom, Wasser etc. gemäss EWS- Abrechnung von Fr. 1'384.40 gemäss Klagebeilage 9] : 12).