4.5.2.2. Die Vorinstanz hat ein Nettoeinkommen der Beklagten inkl. 13. Monatslohn von gerundet Fr. 5'165.00 (bei einem 60.72 %-Pensum) ermittelt (vgl. angefochtener Entscheid E. 6.8.3). Soweit die Beklagte, indem sie in ihrer Berufung (S. 19) ihr Einkommen auf Fr. 5'150.00 nicht nur eine Abrundung vornimmt, sondern eine falsche Berechnung rügen wollte, wäre mangels Begründung nicht weiter darauf einzugehen. Ausgehend von einem Nettoeinkommen von Fr. 5'165.00 bei einem 60.72 %-Pensum resultiert ab - 30 -