4.5.2. 4.5.2.1. Die Vorinstanz hat zum Einkommen des Klägers festgehalten, dass dieser im Schuljahr 2020/2021 bei einem Pensum von 103.57% ein monatliches Einkommen inkl. 13. Monatslohn von Fr. 9'261.50 (Nettoeinkommen von Fr. 111'138.00 gemäss Lohnausweis 2020 [Klagebeilage 5] : 12) erzielt habe. Nachdem er sein Pensum für das Schuljahr 2021/2022 auf 89% reduziert habe, sei neu von einem Nettoeinkommen Fr. 7'975.00 auszugehen. Es werde sich auf August 2022 zufolge der Pensenreduktion auf 80 % auf Fr. 7'170.00 vermindern (angefochtener Entscheid E. 6.8.2).