Dadurch wird im Ergebnis das Ziel der zweistufigen Methode, die die Vorinstanz explizit zur Anwendung zu bringen gedachte (vgl. angefochtener Entscheid E. 6.4), nämlich eine Verteilung der vorhandenen finanziellen Mittel dergestalt, dass alle Familienmitglieder über das familienrechtliche Existenzminimum zuzüglich eines Überschussanteils nach grossen bzw. kleinen Köpfen verfügen, verfehlt. Wie bereits erwähnt [(vgl. vorstehende E. 4.2), ist im vorliegenden Fall weder ersichtlich noch behauptet, dass die Parteien und die Töchter zuletzt während des Zusammenlebens – insbesondere zufolge einer Sparquote – einen tieferen Lebensstandard