Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass nach Beendigung des vorliegenden Verfahrens mit Klärung der Obhutsfrage der durch das Verfahren ausgelösten Eskalation des Konflikts zwischen den Eltern der Boden entzogen ist und sich deshalb ein Zustand einstellt, in dem die Parteien hinsichtlich der Kinderbelange wieder gut kommunizieren können. Auch nach Auffassung des Beistands, F., ist das Wohl der Kinder nicht aufgrund eines Elternteils und dessen Verhaltens als solchen gefährdet, sondern "schlicht und einfach" deshalb, weil der Konflikt und die Differenzen der Parteien betreffend Besuchsrecht nicht spurlos an diesen vorübergingen (vgl. dessen Zwischenbericht vom 8. November 2021 S. 5;