"(AB [auf Befragen durch die Gerichtspräsidentin], in der Eingabe vom K. werde eine Alkoholproblematik angesprochen; wie sein Konsum aussehe): Ich [Kläger] habe mit dieser Frage gerechnet. […]. Ich habe gern gesellige Anlässe und an diesen wird auch Alkohol getrunken. Auch wenn ich den Grill anfeuere, wird ein Bier getrunken. Wie es geschildert wurde, ist das natürlich massiv übertrieben. Ich habe meine Kinder noch nie wegen Alkohol vernachlässigt. Auch wenn wir am Wasser sind, ist immer vollste Aufsicht hier.