Vielmehr erscheint es naheliegend, dass C. und D. mit den an die Vorinstanz gerichteten Briefchen einem Wunsch der Beklagten nachkamen. Auch C. ergänzende Bemerkung, dass es "natürlich" noch besser wäre, wenn das Gericht eine - 19 - Lösung fände, mit der beide Eltern einverstanden wären, liest sich wie von einem Erwachsenen diktiert.