Insbesondere ist kaum denkbar, dass die Beklagte den Kindern lediglich den Bericht (kommentarlos) zum Lesen gegeben hat, worauf diese von sich aus und ohne jedwedes Zutun der Beklagten die Briefe verfassten. Denn dies hätte vorausgesetzt, dass die Kinder in der damaligen Situation (die Vorinstanz hatte gar noch nicht entschieden) aufgrund ihrer im Anhörungsbericht festgehalten Äusserungen von sich aus hätten erkennen können, dass das Gericht eine alternierende Obhut anordnen und sich deshalb am status quo etwas ändern würde. Es ist aufgrund ihres Alters nicht davon auszugehen, dass die Kinder zu einer solchen Schlussfolgerung in der Lage waren.