Es erscheint indes praktisch ausgeschlossen, dass die Mädchen ihre Briefchen ohne jedwede Involvierung der Beklagten je aus eigenem Antrieb über einen Monat nach der Anhörung mit einem Tag Abstand verschickten. Insbesondere ist kaum denkbar, dass die Beklagte den Kindern lediglich den Bericht (kommentarlos) zum Lesen gegeben hat, worauf diese von sich aus und ohne jedwedes Zutun der Beklagten die Briefe verfassten.