Die Anhörung der Mädchen hat dabei auch nicht ansatzweise eine tiefere Verbindung zu einer der Parteien als zur anderen zutage gefördert. Beide haben sich ausschliesslich positiv über Vater und Mutter geäussert. So beschrieb C. beide Eltern als nett (Beklagte) bzw. "sehr nett" (Kläger) und konnte die Frage, was das Beste oder was weniger gut an den Eltern sei, nicht beantworten; lediglich, dass ihre Eltern oft stritten, wenn auch nicht mehr so häufig wie früher, befand sie für "doof" (act. 43 Rückseite).