Anderseits heisst eine alternierende Obhut im Allgemeinen und so auch im vorliegenden Fall nicht, dass die Kinder abwechslungsweise einen Tag bei der Mutter und beim Vater wohnen (vgl. die von der Vorinstanz subsidiär getroffene Regelung der Betreuungszeiten). Der Nachteil, der mit den Wechseln alle paar Tage für ein Kind verbunden sein mag (gewisse Unruhe), wird durch (mindestens) ebenbürtige Vorteile aufgewogen, die damit verbunden sind, dass ein intensiver Kontakt zu beiden Elternteilen gewährleistet wird (oder bleibt). In diesem Rahmen können die Kinder zudem eher von den spezifischen Stärken beider Eltern profitieren.