- Unterhaltsbeiträge für die Töchter sowie die Beklagte festgesetzt (Dispositiv-Ziffern 4 bzw. 5 sowie Dispositiv-Ziffer 6, wo die Grundlagen für die Unterhaltsberechnungen [Einkommen, Vermögen und Barbedarf] festgehalten wurden) und - 12 - - schliesslich die übrigen Anträge abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde, sowie die Gerichtskosten halbiert und die Parteikosten wettgeschlagen (Dispositiv-Ziffern 7 – 9).