4.3. Ausserordentliche Kosten für die Kinder (z.B. Musikunterricht; Zahnspange; Kosten für schulische Fördermassnahmen; besondere Anschaffungen ab Fr. 200.00 etc.) werden bis zum 31. Juli 2022 nach vorgängiger Absprache im Verhältnis von 85 % vom Gesuchsteller und von 15 % von der Gesuchsgegnerin getragen. Ab 1. August 2022 tragen die Parteien ausserordentliche Kosten nach vorgängiger Absprache im Verhältnis 70 % durch den Gesuchsteller und 30 % durch die Gesuchsgegnerin. 5. Der Gesuchsteller wird verpflichtet der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich im Voraus folgende Beiträge zu bezahlen: - Fr. 800.00 vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2022.