4.2 Die Eltern tragen jeweils die während der Betreuung anfallenden Kosten für die Verpflegung und Versorgung der Kinder inkl. Freizeitaktivitäten. Die Krankenkassenprämien und weiteren Gesundheitskosten (wie Selbstbehalt oder nicht kassenpflichtige Medikamente) sowie die Auslagen für das Reiten und Schwimmen der Kinder werden durch die Gesuchsgegnerin übernommen.