3.2. Für den Fall, dass sich die Eltern nicht über die Betreuung der Kinder einigen können, wird die Betreuungszeit der Kinder ab dem Schuljahr 2021/2022 wie folgt festgelegt: Der Vater betreut die Kinder: - von Sonntagabend, 18:00 Uhr, bis Dienstagabend, 18:00 Uhr; - an den ungeraden Wochen von Dienstagabend, 18:00 Uhr, bis Mittwochabend, 18:00 Uhr; - an den geraden Wochenenden von Freitagabend, 18:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr.