Sofern ein Elternteil die Betreuung trotz entsprechender Zuweisung der Kinder nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, dem anderen Elternteil die Möglichkeit der Übernahme der Betreuung zu gewähren. Sofern der andere Elternteil die Betreuung in diesem Zeitraum ebenfalls nicht übernehmen kann/will, ist es an dem für die Betreuung zuständigen Elternteil, eine alternative Betreuung sicherzustellen.