Ziffer 8 Der Gesuchsteller hat der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C. und D. je folgende monatliche, auf den Ersten des Monats fällige und ab Verfall zu 5% verzinsliche Unterhaltsbeiträge zuzüglich Kinder- und Ausbildungszulagen zu zahlen: - CHF 500.00 ab 01.08.2021 bis 31.07.2022 - CHF 175.00 ab 01.08.2022 Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, die folgenden Auslagen der Kinder zu bezahlen: Krankenkassenprämie (KVG + VVG) und Gesundheitskosten. Jeder Elternteil zahlt diejenigen Auslagen für die Hobbys, die die Kinder in seiner Besuchs-/Ferienzeit ausüben."