10. Dem Gesuchsteller sei nach Durchführung des Beweisverfahrens die Möglichkeit zur Konkretisierung seiner Anträge zu geben. -4- 11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin." 1.2. Mit Klageantwort vom 31. Mai 2021 stellte die Beklagte folgende Begehren: "1. Den Parteien sei das weitere Getrenntleben zu bewilligen, dies verbunden mit der gerichtlichen Feststellung, dass die Parteien den gemeinsamen Haushalt am 1. Oktober 2019 aufgehoben haben.