Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 23. April 2021 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Kulm folgende Begehren: "1. Den Parteien sei ab sofort das Getrenntleben zu bewilligen. 2. Die gemeinsamen Kinder C., tt.mm.jjjj, und D., tt.mm.jjjj, seien ab 01.08.2021 unter die alternierende Obhut der Parteien zu stellen.