fachspezifischen unternehmensinternen Ausbildung auch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vorweisen kann, was seine Qualifikation erhöht und auch einen leicht höheren Lohn erwarten lässt, erscheint der von der Vorinstanz zugemutete und für möglich erachtete Lohn von Fr. 5'500.00 ebenfalls nicht als unangemessen.