Geht man bezüglich Berufsgruppe von der Kategorie "Bedienen stationärer Anlagen und Maschinen (wie z. B. Maschinist/in, Maschinenführer/in, Wäschereiangestellte/r, Packer/in, Metallarbeiter/in, Weintechnologe/Weintechnologin, usw.)" und bezüglich Ausbildung von "Unternehmensinterne Ausbildung" sowie von für diese Kategorie dann angezeigten 15 Dienstjahren und "unteres Kader" aus, ergibt sich wiederum für eine männliche Arbeitskraft mit Niederlassungsbewilligung C ein Bruttomedianlohn von Fr. 6'074.00 bzw. bei 12% Abzügen ein Nettolohn von Fr. 5'345.00. Berücksichtigt man zudem, dass der Beklagte neben der dabei berücksichtigten