3.4. 3.4.1. Der am tt.mm.jjjj geborene Beklagte absolvierte unmittelbar nach der Schule keine Berufsausbildung. Nachdem er in einer M. zu arbeiten begann, gründete er im Jahr 2005 zusammen mit seinen Brüdern E. und F. die L. GmbH, welche in erster Linie den Betrieb von M. bezweckt (act. 73, 141; Handelsregister). Es gab eine erste Anlage in T., worauf weitere Anlagen dazu kamen. Nach Darstellung von E. braucht es pro Anlage mindestens 1,5 Vollzeitangestellte. Der Beklagte habe die Koordination der Standorte gemacht und den Arbeitsplan erstellt. Der Beklagte sei nicht der Geschäftsführer, weil er keine Administration mache.