Zu berücksichtigen sind insbesondere die Ausbildung, das Alter, der Gesundheitszustand der Person und die Situation am Arbeitsmarkt (BGE 5A_751/2011 E. 4.3.3). Um die Höhe des zumutbaren Einkommens zu ermitteln, kann sich das Gericht auf statistische Werte, beispielsweise auf die Lohnstrukturerhebungen des Bundesamtes für Statistik oder andere Quellen wie Gesamtarbeitsverträge oder das jährlich erscheinende Lohnbuch Schweiz (herausgegeben von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich), stützen.