Zum hypothetischen Einkommen von Fr. 5'500.00, das die Vorinstanz dem Beklagten ab 1. Januar 2022 anrechnete, wurde ausgeführt, der Beklagte sei 36 Jahre alt und habe bereits mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (Arbeit bei L. GmbH seit 2005). Der Beklagte bezeichne seine eigene Funktion in der L. GmbH als Vorarbeiter, der den Umgang mit den Kunden manage sowie Mitarbeiter einstelle. Der Zeuge E. habe ausgeführt, der Beklagte sei für die Koordination der drei Standorte zuständig, erstelle die Arbeitspläne und arbeite auch dort. Die Funktion des Beklagten sei mit der eines Betriebsleiters vergleichbar.