Es sei aber zu berücksichtigen, dass die von der Klägerin geltend gemachten Aufrechnungen von total Fr. 133'005.45 vom 1. Januar 2017 bis zum 25. November 2020 ausgewiesenen Verlusten von total Fr. 124'262.51 (Verlust von Fr. 5'107.87 im Jahr 2017, Verlust von Fr. 31'402.10 im Jahr 2018, Verlust von Fr. 35'595.13 im Jahr 2019 und Verlust von Fr. 52'157.41 im Jahr 2020) entgegenstünden. Selbst wenn alle Aufrechnungen begründet wären, würde lediglich ein durchschnittlicher Gewinn von 2'184.98 pro Jahr ([-Fr. 124'262.51 + Fr. 133'005.45] / 4) resultieren. Auf den Beklagten würde bei seiner Beteiligung von lediglich 40% an der L. GmbH ein jährlicher Gewinn von rund Fr. 874.00 entfallen. Da