Zur abschliessenden Überprüfung der Behauptung der Klägerin, der Gewinn der L. GmbH sei durch diverse Auszahlungen an Familienmitglieder und Dritte sowie Positionen, die einen zu hohen Aufwand verbuchten, buchhalterisch geschmälert worden, müsste ein Gutachten eingeholt werden. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die von der Klägerin geltend gemachten Aufrechnungen von total Fr. 133'005.45 vom 1. Januar 2017 bis zum 25. November 2020 ausgewiesenen Verlusten von total Fr. 124'262.51 (Verlust von Fr. 5'107.87 im Jahr 2017, Verlust von Fr. 31'402.10 im Jahr 2018, Verlust von Fr. 35'595.13 im Jahr 2019 und Verlust von Fr. 52'157.41 im Jahr 2020) entgegenstünden.