Anlässlich der Parteibefragung vom 27. Juli 2021 habe der Beklagte ausgeführt, dass es bei der L. GmbH aktuell nicht gut laufe. Es gebe zu viele M.. Auch die Corona-Krise trage zu den schlechten Zahlen bei. Im Moment erhalte die L. GmbH lediglich die Mindestvergütung. Es habe auch einem Mitarbeiter gekündigt werden müssen, weil dieser finanziell nicht mehr tragbar gewesen sei. Die Zukunft der L. GmbH sei aktuell noch unklar. Der Beklagte wolle zumindest momentan noch bei seinem Unternehmen weiterarbeiten, weil er seine Lehre noch nicht abgeschlossen habe. An einem anderen Ort würde er ohne Ausbildung bestimmt weniger verdienen.