5.3. Mit dem oben festgesetzten Unterhaltsbeitrag ist der gebührende Unterhalt von D. nicht gedeckt. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlen monatlich die folgenden Beiträge: - Fr. 2'000.00 ab 28. November 2020 bis 31. Dezember 2021 (davon Fr. 2'000.00 Betreuungsunterhalt) - Fr. 770.00 ab 1. Januar 2022 (davon Fr. 770.00 Betreuungsunterhalt) 5.4. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, allenfalls bereits an die Gesuchstellerin geleistete Unterhaltszahlungen an die rückwirkend zu leistenden Unterhaltszahlungen gemäss Ziffern 5.1 und 5.2 vorstehend anzurechnen.