4. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, die Kinder C. und D. am ersten und dritten Wochenende jeden Monats am Samstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am zweiten und vierten Wochenende jeden Monats am Sonntag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, jeden Mittwochabend mit den Kindern C. und D. sowie der Gesuchstellerin zu Abend zu essen. -4- Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, die ersten vier Samstagsbesuche in und um die eheliche Wohnung zu verbringen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht wird der Parteivereinbarung unterstellt.