" 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind und seit dem 28. November 2020 getrennt leben. 2. Die eheliche Wohnung an der […] wird während der Dauer der Trennung der Gesuchstellerin zur ausschliesslichen Benützung zugewiesen. 3. Die Kinder C., geb. tt.mm.jjjj, und D., geb. tt.mm.jjjj, werden für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt.