" 1. Es sei der Ehemann und Vater zu verpflichten, der Ehefrau und Mutter ab 01. Juni 2021 einen monatlichen Betrag von CHF 515.00 je Kind an den Unterhalt der Töchter C. […] und D. […] zu bezahlen, wobei die derzeit vom Ehemann und Vater bezogenen Kinderunterhaltsbeiträge zusätzlich zu diesen Beiträgen geschuldet sind. 2. Es sei der Ehemann und Vater zu berechtigen, allfällige zwischen dem 01. Juni 2021 und heute bereits an den Unterhalt der Töchter bezahlten Beträge zu verrechnen. (…)" 2.6. Mit Entscheid vom 10. November 2021 erkannte das Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts: