7. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich angemessene Unterhaltsbeiträge (nach Ausgang des Beweisergebnisses) zu bezahlen." Der Beklagte beantragte die Abweisung der Anträge der Klägerin, soweit sie von seinen Anträgen abwichen. -3- Die Parteien wurden befragt. In der Folge unterzeichneten sie eine Teilvereinbarung. 2.4. Nach Einholung von Unterlagen wurden an einer weiteren Verhandlung vom 18. Mai 2021 der Zeuge E. und die Parteien befragt. 2.5. In seiner Stellungnahme vom 30. August 2021 beantragte der Beklagte: