" 4. Es sei der Ehemann und Vater bei seiner Bereitschaft zu behaften, ab seinem Auszug aus der ehelichen Wohnung der Ehefrau und Mutter an den Unterhalt der Kinder pro Monat einen Betrag von Fr. 650.00 je Kind, zzgl. Kinderzulagen von derzeit je Fr. 275.00, zu bezahlen." 2.3. An der Verhandlung vom 4. Dezember 2020 vor Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts, beantragte die Klägerin im Unterhaltspunkt: