2. 2.1. Am 8. September 2020 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau ein Gesuch um Eheschutzmassnahmen ein. Sie beantragte dabei insbesondere, der Beklagte sei zur Bezahlung von persönlichen Unterhaltsbeiträgen in der Höhe von mindestens Fr. 2'000.00 und von Kinderunterhaltsbeiträgen von mindestens Fr. 1'500.00 pro Kind, zuzüglich Kinder- bzw. Ausbildungszulagen, zu verpflichten. 2.2. Mit Eingabe vom 19. November 2020 beantragte der Beklagte unter anderem: