AGVE 2013 Nr. 77; BGE 5A_754/2013 E. 5) Fr. 623.00 zu ersetzen. - 20 - Das Obergericht erkennt: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Beklagten werden die Disposi- tiv-Ziffern 1 und 2 des Entscheids des Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm vom 22. Juni 2021 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt, soweit darauf eingetreten wird: 1. Ziffer 5 des Entscheids des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Ba- sel-Landschaft West vom 10. Februar 2016 wird wie folgt abgeändert: