Krankenkassenprämien Fr. 155.00, Gesundheitskosten [Therapie] Fr. 240.00, Ausbildungskosten [WMS] Fr. 100.00 und Mobilitätskosten Fr. 70.00) und von einem zu deckenden Barunterhalt von Fr. 1'165.00 (Existenzminimum abzüglich Ausbildungszulagen von Fr. 250.00) aus (angefochtener Entscheid E. 5.3.1.). Diese Berechnung wird im Berufungsverfahren von keiner Partei in Frage gestellt und ist nicht zu beanstanden.