Die Mitwirkung auch in jüngerer Zeit an grösseren Produktionen zeigt, dass er in der Branche bestens etabliert ist. Selbst wenn der Kläger im Jahr 2022 keine weitere Anstellung als unselbständig Erwerbstätiger angetreten hat, ist davon auszugehen, dass er auch als Selbständigerwerbender weiterhin in der Lage ist, ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 5'150.00 zu generieren.