Auch wenn der Kläger früher wesentlich besser verdient habe, könne ihm aufgrund der veränderten Sachlage nicht der Vorwurf gemacht werden, sein Potential nicht ausgeschöpft zu haben. Einerseits habe der Kläger als Chefkameramann bei R ein sehr gutes Einkommen gehabt und andererseits habe er noch mit seinen mittlerweile in Konkurs geratenen und gelöschten Firmen ein zusätzliches Einkommen generiert. Auf beide Standbeine könne der Kläger nicht mehr zurückgreifen. Es lägen demnach sachliche Gründe für ein tieferes Einkommen vor.