"1. Es seien die Unterhaltsbeiträge im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen mit Wirkung ab 1.10.2020 für die weitere Dauer des Verfahrens wie folgt abzuändern: a. Es sei der Unterhaltsbeitrag zu Gunsten der Tochter D. […] neu auf CHF 825.00 pro Monat festzusetzen. b. Es sei der Unterhaltsbeitrag zu Gunsten des Sohnes C. aufzuheben. c. Es sei der Unterhaltsbeitrag zu Gunsten der Ehefrau aufzuheben.