1. 1.1. Der Kläger und die Beklagte sind die miteinander verheirateten Eltern der Kinder C. (tt.mm.jjjj) und D. (tt.mm.jjjj). Mit Eheschutzentscheid vom 10. Februar 2016 verpflichtete das Zivilgericht Basel-Landschaft West den Kläger ab dem 1. Januar 2015 zur Zahlung von monatlichem Unterhalt von Fr. 5'300.00 für die Klägerin und je Fr. 1'370.00 (zzgl. Kinderzulagen) für die Kinder C. und D., ausmachend insgesamt Fr. 8'040.00 (zzgl. Kinderzulagen). Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.