1.2. Im Übrigen (Mehrbetrag zur Tilgung des aufgelaufenen Rückstands) wird das Gesuch um Schuldneranweisung abgewiesen. 2. Das Gesuch um Kostenbefreiung für das vorliegende Verfahren wird abgewiesen. 3. Die Entscheidgebühr von CHF 500.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 7. Oktober 2021 zugestellten begründeten Entscheid erhob der Beklagte am 13. Oktober 2021 (Postaufgabe) fristgerecht Berufung und beantragte sinngemäss die vollumfängliche Aufhebung der angeordneten Schuldneranweisung sowie der ihm auferlegten Gerichtskosten.