4. 4.1. Der Betreuungsanteil des Vaters wird wie folgt festgelegt:  jede Woche: Freitag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr  jede zweite Woche: Freitag von 12:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr  jedes Jahr: sechs Wochen Ferien, wobei folgende Regelung gilt: Beide Parteien haben ihre Ferien mindestens sechs Monate im Voraus anzukündigen und miteinander abzusprechen. Der Vater entscheidet in - 44 -