Falls das Scheidungsverfahren dannzumal abgeschlossen sein sollte, haben die Eheschutzbzw. Präliminarmassnahmen keine Rechtswirkung mehr. Falls das Scheidungsverfahren über den Januar 2024 andauern sollte, ist auch dieser Zeitraum bereits geregelt. 3.7.2.2. Vorliegend kommt dem Kläger ein Betreuungsanteil (vgl. zum Begrifflichen: BGE 5A_418/2019 Erw. 3.5.2, sowie vorne Erw. 2.1.1.3.) jedes zweite Wochenende (Freitagabend bis Sonntagabend), jeden Freitagnachmittag - 37 -