3.6.4. Die Vorinstanz veranschlagte die monatliche Steuerbelastung des Beklagten mit Fr. 950.00, was von beiden Parteien unbestritten geblieben ist (Berufungsantwort S. 10; Eingabe des Klägers vom 19. November 2021, S. 13). Es ist daher von monatlichen Steuern des Beklagten von Fr. 950.00 auszugehen. - 35 - 3.6.5. Nach dem Gesagten sind die familienrechtlichen Existenzminima des Klägers wie folgt festzusetzen: