Die monatliche Steuerbelastung der Beklagten ist somit mit Fr.1'620.00 zu bestimmen. Bei von der Beklagten insgesamt zu versteuernden Einkünften von Fr. 9'900.00 und einem Einkommen von C. von Fr. 1'550.00 (inkl. Kinderzulage Fr. 220.00) erscheint es gerechtfertigt, 15.5% der Steuerlast der Beklagten, d.h. rund (da es sich ohnehin nur um Schätzungen handelt) Fr. 250.00, dem familienrechtlichen Existenzminimum von C. zuzuweisen. Entsprechend ergibt sich ein Steueranteil der Beklagten von Fr. 1'370.00. - 31 - 3.5.6. Nach dem Gesagten sind die familienrechtlichen Existenzminima der Beklagten wie folgt festzusetzen: