Damit sind Unterhalts- und Nebenkosten von knapp Fr. 99.00 ausgewiesen. Zusammen mit den ausgewiesenen Hypothekarzinsen ist ein Liegenschaftsaufwand von rund - 29 - Fr. 950.00 ausgewiesen. Dass die Vorinstanz Wohnkosten der Beklagten ins insgesamt Fr. 1'000.00 im Existenzminimum eingesetzt hat, ist somit nicht zu beanstanden.