3.4.1.3. Unbestritten ist, dass die Grossmutter von C. bzw. die Mutter der Beklagten, K., C. seit seiner Geburt regelmässig betreut. Mit der Klageantwort vom 17. Juli 2019 verurkundete die Beklagte einen mit K. am 25. April 2018 abgeschlossenen Arbeitsvertrag betreffend Kinderbetreuung - 23 -