Eine Kita könne Randzeiten nicht abdecken. Es sei falsch, dass die Grossmutter C. während der Pandemie nicht betreut habe. Sie habe C. nur von März 2020 bis Ende Mai 2020 nicht betreut (vgl. auch Eingabe der Beklagten vom 10. Dezember 2021, S. 3). Es sei richtig, dass der Kläger zu Beginn der Pandemie C. für einige Tage zu sich genommen habe. Der Aufwand für die Beklagte sei aber zu hoch gewesen und C. sei aus seinem Alltag gerissen worden.